EuGH-Vorlage zum erfolglosen Unternehmer
Berichtigung der Vorsteuer – Änderung der Verhältnisse – Anbau einer Cafeteria – Betriebseinstellung – Erfolgloser Unternehmer
BFH, Beschluss vom 27.03.2019 – V R 61/17
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Muss ein Stpfl., der einen Investitionsgegenstand im Hinblick auf eine steuerpflichtige Verwendung mit Recht auf Vorsteuerabzug herstellt (hier: Errichtung eines Gebäudes zum Betrieb einer Cafeteria), den Vorsteuerabzug nach Art. 185 Abs. 1 und Art. 187 MwStSystRL berichtigen, wenn er die zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsatztätigkeit (hier: Betrieb der Cafeteria) einstellt und der Investitionsgegenstand im Umfang der zuvor steuerpflichtigen Verwendung nunmehr ungenutzt bleibt?
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
UStG § 15a
MwStSystRL Art. 185, 187
Sachverhalt
Die Klägerin ist Organträgerin einer GmbH, die ein Alten- und Pflegeheim steuerfrei betreibt. Im Jahr 2003 errichtete die GmbH in einem Anbau eine Cafeteria, die für Besucher durch einen Außeneingang und für Heimbewohner durch den Speisesaal des Pflegeheims zugänglich war.
Die Klägerin