DER KONZERN
ESt-Schuld als Nachlassschuld – Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften
Begünstigung von Betriebsvermögen – Lohnsummenregelung – Zahl der Beschäftigten – ESt-Schuld als Nachlassschuld trotz AdV

ESt-Schuld als Nachlassschuld – Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften

Begünstigung von Betriebsvermögen – Lohnsummenregelung – Zahl der Beschäftigten – ESt-Schuld als Nachlassschuld trotz AdV

BFH, Urteil vom 14.11.2018 – II R 34/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  1. 1.

    Die gegen den Erblasser festgesetzte ESt kann ist auch dann als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig, wenn der Erblasser noch zu Lebzeiten gegen die Steuerfestsetzung Einspruch eingelegt hat und AdV gewährt wurde.

  2. 2.

    Bei der Ermittlung der Zahl der Beschäftigten einer Holdinggesellschaft sind bei Erwerben bis einschließlich 06.06.2013 die Arbeitnehmer von Gesellschaften, an denen eine Beteiligung besteht, nicht einzubeziehen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

ErbStG 2009 § 13a Abs. 1, § 13a Abs. 4

§ 10 Abs. 5 Nr. 1

AO § 361

Sachverhalt

Die Klägerin ist neben ihren beiden Schwestern zu 1/3 Erbin ihres in 2007 verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörte u.a. der Anteil des Vaters an einer Holding-KG. Die Erbinnen setzten in der ErbSt-Erklärung u.a. ESt-Schulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten an (186.000 € für 1996 und 6,4 Mio. € für 1999). Die zugrunde liegenden ESt-Bescheide waren noch vom