DER KONZERN
Verlustübernahmeverpflichtung – Konzernmutter – Mutterunternehmen – Verpflichtungserklärung

Verlustübernahmeverpflichtung – Konzernmutter – Mutterunternehmen – Verpflichtungserklärung

LG Bonn, Beschluss vom 13.12.2017 – 11 T 331/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Im Entscheidungsfall lag die nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB erforderliche Verlustübernahmeverpflichtung der Konzernmutter nicht vor.

(Redaktioneller Ls.)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

HGB § 264 Abs. 3 Nr. 2, § 335

Sachverhalt

Die Beschwerde vom 15.06.2017 gegen den Ordnungsgeldbescheid vom 31.05.2017 wird zurückgewiesen.

Der irrtümlich in dem vorliegenden Verfahren erlassene Beschuss vom 05.10.2017 wird – wie bereits angekündigt – aufgehoben.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Aus den Gründen

Die nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB erforderliche Verlustübernahmeverpflichtung der Konzernmutter liegt nicht vor.

Vorliegend geht es um den Jahresabschluss (JA) 2014.

Das Mutterunternehmen hat sich mit Vertrag vom 14.12.2015 gegenüber der Beschwerdeführerin