Verlustübernahmeverpflichtung – Konzernmutter – Mutterunternehmen – Verpflichtungserklärung
LG Bonn, Beschluss vom 13.12.2017 – 11 T 331/17
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Im Entscheidungsfall lag die nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB erforderliche Verlustübernahmeverpflichtung der Konzernmutter nicht vor.
(Redaktioneller Ls.)
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
HGB § 264 Abs. 3 Nr. 2, § 335
Sachverhalt
Die Beschwerde vom 15.06.2017 gegen den Ordnungsgeldbescheid vom 31.05.2017 wird zurückgewiesen.
Der irrtümlich in dem vorliegenden Verfahren erlassene Beschuss vom 05.10.2017 wird – wie bereits angekündigt – aufgehoben.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Aus den Gründen
Die nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB erforderliche Verlustübernahmeverpflichtung der Konzernmutter liegt nicht vor.
Vorliegend geht es um den Jahresabschluss (JA) 2014.
Das Mutterunternehmen hat sich mit Vertrag vom 14.12.2015 gegenüber der Beschwerdeführerin