Konsequenzen aus der Entscheidung des OLG Köln vom 13.07.2018 zur isolierten Verlustübernahmeerklärung nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB a.F.
– Unzulänglicher Gläubigerschutz durch eine (isolierte) Verlustübernahme nur für das Folgejahr? –
WP/StB Dr. Bernd Kliem / WP/StB Michael Deubert
Damit Tochter-KapGes. von den Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungserleichterungen gem. § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen dürfen, muss das Mutterunternehmen u.a. für die Verpflichtungen der Tochter-KapGes. einstehen, z.B., in dem sich das Mutterunternehmen außerhalb eines Unternehmensvertrags verpflichtet, Verluste der Tochter-KapGes. auszugleichen (sog. isolierte Verlustübernahmeerklärung). Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit der Entscheidung des OLG Köln auseinander und untersucht, welche Konsequenzen sich daraus für die Inanspruchnahme von Erleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB ergeben.
Inhaltsübersicht
- I. Ausgangslage
- II. (Vor-)Entscheidung des LG Bonn
- III. Entscheidung des OLG Köln
- IV. Würdigung der Entscheidungen des LG Bonn und des OLG Köln
- V. Ausstrahlungswirkung der Entscheidungen auf Altfälle (Rechtsstand vor BilRUG)
- 1. Isolierte Verlustübernahmeerklärung
- 2. Verlustübernahmen nach § 302 AktG
- VI. Änderungen im Rahmen des