DER KONZERN
Konsequenzen aus der Entscheidung des OLG Köln vom 13.07.2018 zur isolierten Verlustübernahmeerklärung nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB a.F.
– Unzulänglicher Gläubigerschutz durch eine (isolierte) Verlustübernahme nur für das Folgejahr? –

Konsequenzen aus der Entscheidung des OLG Köln vom 13.07.2018 zur isolierten Verlustübernahmeerklärung nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB a.F.

– Unzulänglicher Gläubigerschutz durch eine (isolierte) Verlustübernahme nur für das Folgejahr? –

WP/StB Dr. Bernd Kliem / WP/StB Michael Deubert

Damit Tochter-KapGes. von den Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungserleichterungen gem. § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen dürfen, muss das Mutterunternehmen u.a. für die Verpflichtungen der Tochter-KapGes. einstehen, z.B., in dem sich das Mutterunternehmen außerhalb eines Unternehmensvertrags verpflichtet, Verluste der Tochter-KapGes. auszugleichen (sog. isolierte Verlustübernahmeerklärung). Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit der Entscheidung des OLG Köln auseinander und untersucht, welche Konsequenzen sich daraus für die Inanspruchnahme von Erleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB ergeben.

Inhaltsübersicht

  • I. Ausgangslage
  • II. (Vor-)Entscheidung des LG Bonn
  • III. Entscheidung des OLG Köln
  • IV. Würdigung der Entscheidungen des LG Bonn und des OLG Köln
  • V. Ausstrahlungswirkung der Entscheidungen auf Altfälle (Rechtsstand vor BilRUG)
    • 1. Isolierte Verlustübernahmeerklärung
    • 2. Verlustübernahmen nach § 302 AktG
  • VI. Änderungen im Rahmen des