DER KONZERN
Der RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie im Überblick

Der RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie im Überblick

RA Dr. Wolfgang Grobecker, LL.M. (Cambridge) / RAin Jasmin Wagner

Das BMJV hat am 11.10.2018 den Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie veröffentlicht. Den Schwerpunkt bilden Regelungen zur Identifikation und Information der Aktionäre (Know your Shareholder), zur Einbeziehung der Aktionäre bei der Vergütung von Organmitgliedern (Say on Pay), zu Geschäften mit nahestehenden Personen (Related Party Transactions) und zu erhöhten Transparenzanforderungen für Vermögensverwalter, institutionelle Anleger und Stimmrechtsberater. Der vorliegende Beitrag stellt den wesentlichen Inhalt des RefE dar und zeigt zu erwartende Auswirkungen auf die Praxis auf.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Informationsübermittlung und Identifikation der Aktionäre
    • 1. Übermittlung von Informationen
      • a) Gesellschaft – Intermediäre – (Nächster) Intermediär
      • b) Letztintermediär – Aktionär
      • c) Ausländische AG
      • d) Aktionär – Letztintermediär – Gesellschaft oder Intermediär
    • 2.