DER KONZERN
Zur Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung zum Abschluss, zur Änderung und Beendigung des Dienstvertrags eines Geschäftsführers

Zur Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung zum Abschluss, zur Änderung und Beendigung des Dienstvertrags eines Geschäftsführers

BGH, Urteil vom 03.07.2018 – II ZR 452/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Zum Abschluss, zur Änderung und Beendigung des Dienstvertrags eines Geschäftsführers einer GmbH ist bei Fehlen abweichender Satzungsbestimmungen die Gesellschafterversammlung zuständig. Eine Änderung des Dienstvertrags eines abberufenen Geschäftsführers fällt erst dann unter die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des (neuen) Geschäftsführers, wenn sich das ursprüngliche Geschäftsführerdienstverhältnis nach der Abberufung in ein gewöhnliches Anstellungsverhältnis umgewandelt hat.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

GmbHG § 46 Nr. 5

Sachverhalt

Der Kläger sowie die Rechtsanwälte Dr. N. und Dr. K. gründeten 2011 die N. Rechtsanwälte GbR mit Anteilen zu je 1/3 (nachfolgend N.-GbR). Anfang 2014 gründete die N.-GbR die beklagte GmbH, deren Alleingesellschafterin sie ist. Geschäftsführer der Beklagten war bis zu seiner Abberufung am 31.10.2014 der Kläger. Die Beklagte übernahm planmäßig das Geschäft