DER KONZERN
Notwendiger Inhalt einer Verlustübernahmeverpflichtung des Mutterunternehmens zur Befreiung von der Offenlegungspflicht

Notwendiger Inhalt einer Verlustübernahmeverpflichtung des Mutterunternehmens zur Befreiung von der Offenlegungspflicht

OLG Köln, Beschluss vom 13.07.2018 – 28 Wx 2/18

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Die Einstandspflicht des Mutterunternehmens nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB a.F. muss nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung diejenigen Verluste des Tochterunternehmens abdecken, die bis zum Abschlussstichtag des Tochterunternehmens, auf den sich die Befreiung bezieht, entstanden und bis zu eben diesem Abschlussstichtag fortbestanden haben. Diese Verlustübernahme muss inhaltlich den Anforderungen des § 302 AktG entsprechen, sodass sich aus ihr ein Zahlungsanspruch auf den Ausgleich des entsprechenden Jahresfehlbetrags ergeben muss.

2. Es kann bei § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB a.F. die Frage nach der zeitlichen Haftungsdauer dann von Belang sein, wenn es an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, für welche Verluste das Mutterunternehmen haften will. Dann bedarf es einer Auslegung, die sich insb. an den Angaben zum Zeitraum orientieren kann, während dessen das Mutterunternehmen für die von ihm