DER KONZERN
Persönliche Einkünftezurechnung zum Treuhänder in Contractual Trust Arrangements (CTA)?
– Anm. zu FG Düsseldorf vom 15.05.2018 – 6 K 357/15 K (DK 2018 S. 361)

Persönliche Einkünftezurechnung zum Treuhänder in Contractual Trust Arrangements (CTA)?

– Anm. zu FG Düsseldorf vom 15.05.2018 – 6 K 357/15 K (DK 2018 S. 361)

WP/StB Dr. Jens Hageböke

Mit Urteil vom 15.05.2018 hat das FG Düsseldorf zur Besteuerung von Kapitalerträgen eines e.V., dem Treuhandvermögen zur Sicherung von Pensionsverpflichtungen der Treugeber (Konzerngesellschaften) im Rahmen eines CTA übertragen worden ist, Stellung genommen. Die Entscheidung verdient Beachtung, liegt doch – soweit ersichtlich – hiermit das erste erstinstanzliche Urteil zur Ertragsbesteuerung im CTA vor. Aus dem veröffentlichten Urteil wird allerdings leider für den externen Leser nicht klar, ob sich der dortige Streitfall auf die Phase der Verwaltungstreuhand oder auf die Phase der Sicherungstreuhand nach Eintritt des Sicherungsfalls bezieht. Gegen das Urteil ist Revision beim BFH unter dem Az. I R 19/18 anhängig. Der Verf. legt dar, warum die vom FG Düsseldorf in den Entscheidungsgründen ohne Weiteres vorausgesetzte persönliche Einkünftezurechnung zum Treuhänder im CTA nicht überzeugt, da das wirtschaftliche Eigentum am Planvermögen und die daraus erzielten