DER KONZERN
Festsetzung der Haftungsschuld bei Bestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft – Verrechnung der USt-Schuld mit anderen Steuerguthaben

Festsetzung der Haftungsschuld bei Bestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft – Verrechnung der USt-Schuld mit anderen Steuerguthaben

FG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2018 – 9 K 280/15 H(U)

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Nach § 73 Satz 1 AO haftet eine Organgesellschaft für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist. Diese Voraussetzungen sind im Fall des Klägers erfüllt. Die Haftung der im Organkreis untergeordneten Organgesellschaft für Steuerschulden des die Organgesellschaft beherrschenden Organträgers soll die steuerlichen Risiken ausgleichen, die mit der Verlagerung der steuerlichen Rechtszuständigkeit auf den Organträger verbunden sind. Durch den haftungsrechtlichen Zugriff auf das Vermögen der Organgesellschaft sollen bei Zahlungsunfähigkeit des Organträgers Steuerausfälle vermieden werden, die infolge von Vermögensverlagerungen innerhalb des Organkreises entstehen könnten.

(Redaktioneller Ls.)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

AO § 73 Satz 1, §§ 191, 226 Abs. 1

UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2

Sachverhalt

Der Kläger ist Insolvenzverwalter der