Die Polbud-Entscheidung des EuGH – Freie Rechtswahl für EU-Gesellschaften
Kommentiert von RA Dr. iur. Martin Schockenhoff
Gesellschaftsrecht ist grds. nationales Recht. Dies gilt auch für die Mitgliedstaaten der EU. Der Anwendungsbereich des EU-Rechts ist jedoch eröffnet, wenn EU-Gesellschaften sich in einen anderen EU-Mitgliedstaat begeben. Dies betrifft insb. grenzüberschreitende Sitzverlegungen und grenzüberschreitende Umwandlungen. Da Vorschriften weitgehend fehlen, wurden wichtige Rechtsfragen vom EuGH mit für die nationalen Gerichte verbindlicher Wirkung entschieden. Einen vorläufigen Schlusspunkt stellt die Polbud-Entscheidung vom 25.10.2017 dar, mit welcher der EuGH EU-Gesellschaften das Recht zur freien Wahl ihres Gesellschaftsstatuts zugesprochen hat.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Grenzüberschreitende Sitzverlegung
- III. Grenzüberschreitende Umwandlungen
- IV. Die Polbud-Entscheidung
- V. Praktische und rechtspolitische Folgen
- VI. Insbesondere: Auswirkungen auf die unternehmerische Mitbestimmung
I. Einleitung
Art. 49, 54 AEUV gewähren Gesellschaften, die