DER KONZERN
DRS 25 „Währungsumrechnung im Konzernabschluss“ – Ein Überblick

DRS 25 „Währungsumrechnung im Konzernabschluss“ – Ein Überblick

WP/StB Michael Deubert / Dr. Henning Dieter Meyer / Nils Müller, LL.M.

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 08.02.2018 DRS 25 „Währungsumrechnung im Konzernabschluss“ verabschiedet, der dem BMJV zur Bekanntmachung gem. § 342 Abs. 2 HGB zugeleitet worden ist. DRS 25 dient nicht nur der Konkretisierung der Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen gem. § 308a HGB, sondern enthält auch Regelungen zur Umrechnung von Fremdwährungstransaktionen in der Handelsbilanz II, weshalb der Standard auch Bedeutung für die Währungsumrechnung im Jahresabschluss erlangt. Der vorliegende Beitrag dient der Darstellung der wesentlichen Regelungen des DRS 25 und stellt Bezüge zur bislang herrschenden Meinung her.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich von DRS 25
  • III. Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften in der Handelsbilanz II
    • 1. Überblick
    • 2. Erstmalige Erfassung von Fremdwährungsgeschäften
    • 3. Folgebewertung
      • a) Folgebewertung nicht monetärer Vermögensgegenstände
      • b)