DER KONZERN
Behandlung der Due-Diligence-Kosten als Anschaffungsnebenkosten in Abhängigkeit vom Verfahren des Unternehmenskaufs

Behandlung der Due-Diligence-Kosten als Anschaffungsnebenkosten in Abhängigkeit vom Verfahren des Unternehmenskaufs

StBin Prof. Dr. Cornelia Kraft / RA/StB Dr. Uwe Hohage

Der Beitrag leitet aus dem finalen Anschaffungskostenbegriff ab, dass Due-Diligence-Kosten und Beratungskosten im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen erst in dem Zeitpunkt als Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden können, in dem eine grds. Erwerbsentscheidung getroffen wurde. Da die Due-Diligence-Prüfung unabhängig vom Verfahren des Unternehmenserwerbs typischerweise der Entscheidungsvorbereitung dient, qualifizieren diese Kosten i.d.R. nicht als Anschaffungsnebenkosten des Beteiligungs- oder Unternehmenserwerbs. Zudem wird untersucht, welche Indikatoren sich für die Bestimmung des Zeitpunkts einer grds. getroffenen Erwerbsentscheidung eignen.

Inhaltsübersicht

  • I. Problemstellung
  • II. Voraussetzung für die Qualifikation als Anschaffungsnebenkosten
    • 1. Zusammenhang mit Anschaffungsvorgang
    • 2. Anfallen nach einer grds. getroffenen Anschaffungsentscheidung
  • III. Due-Diligence-Kosten in Abhängigkeit vom Verfahren des Unternehmenskaufs
    • 1.