DER KONZERN
Zivilrechtlicher Rechtsschutz im Übernahmerecht nach der „McKesson“-Entscheidung

Zivilrechtlicher Rechtsschutz im Übernahmerecht nach der „McKesson“-Entscheidung

RA Dr. Klaus-Dieter Stephan

Der BGH hat mit der „McKesson“-Entscheidung weitere Fragen zum Rechtsschutz im Übernahmerecht geklärt und bestätigt, dass die das Übernahmeangebot annehmenden Aktionäre einen zivilrechtlichen Anspruch auf Einhaltung der Preisvorschriften des WpÜG haben. In weiter Auslegung der Regelung von § 31 Abs. 6 WpÜG betrachtet der BGH auch den derivativen Erwerb einer Wandelschuldverschreibung als preisrelevant. Vor Veröffentlichung eines Angebots haben die Aktionäre dagegen, von Ausnahmefällen abgesehen, keine zivilrechtlichen Ansprüche. Entsprechendes gilt für Aktionäre, die das Angebot nicht angenommen haben. Der Beitrag stellt die maßgeblichen BGH-Entscheidungen und die daraus abzuleitenden Folgerungen für die Übernahmepraxis im Einzelnen dar.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Die Entscheidungen des BGH
    • 1. BKN
    • 2. Postbank
    • 3. McKesson
    • 4. Die Einordnung der BGH-Entscheidungen
  • III. Schlussfolgerungen
    • 1. Rechtssicherheit und Analogie
    • 2. WpÜG-Ansprüche und zivilrechtliche