Berücksichtigung des Erwerbs von Wandelschuldverschreibungen durch den Bieter bei der Bestimmung der angemessenen Gegenleistung für ein Übernahmeangebot
BGH, Urteil vom 07.11.2017 – II ZR 37/16
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Bei der Ermittlung der angemessenen Gegenleistung für ein Übernahmeangebot sind grds. auch die vom Bieter für den Erwerb von Wandelschuldverschreibungen gezahlten Preise zu berücksichtigen.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
WpÜG § 31 Abs. 6
Sachverhalt
Die Klägerinnen sind ehemalige Aktionäre der C. AG.
Die niederländische Finanzierungsgesellschaft der C.-Gruppe hatte in den Jahren 2009 und 2011 Wandelschuldverschreibungen ausgegeben, die ihrem Inhaber ein Recht zur Wandlung in Aktien der C. AG gewährten. Sie sollten zum 29.10.2014 (im Folgenden: Anleihen 2014) bzw. zum 07.04.2018 (im Folgenden: Anleihen 2018) fällig werden. Im Falle eines Kontrollwechsels konnte der Inhaber die Wandlung vorzeitig zu einem angepassten Wandlungspreis verlangen. Durch die Aufstockung der Beteiligung der H. & Cie. GmbH am 22.01.2014 und die Veröffentlichung am 24.01.2014 trat ein Kontrollwechsel i.S.d. Anleihebedingungen