DER KONZERN
Berücksichtigung des Erwerbs von Wandelschuldverschreibungen durch den Bieter bei der Bestimmung der angemessenen Gegenleistung für ein Übernahmeangebot

Berücksichtigung des Erwerbs von Wandelschuldverschreibungen durch den Bieter bei der Bestimmung der angemessenen Gegenleistung für ein Übernahmeangebot

BGH, Urteil vom 07.11.2017 – II ZR 37/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Bei der Ermittlung der angemessenen Gegenleistung für ein Übernahmeangebot sind grds. auch die vom Bieter für den Erwerb von Wandelschuldverschreibungen gezahlten Preise zu berücksichtigen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

WpÜG § 31 Abs. 6

Sachverhalt

Die Klägerinnen sind ehemalige Aktionäre der C. AG.

Die niederländische Finanzierungsgesellschaft der C.-Gruppe hatte in den Jahren 2009 und 2011 Wandelschuldverschreibungen ausgegeben, die ihrem Inhaber ein Recht zur Wandlung in Aktien der C. AG gewährten. Sie sollten zum 29.10.2014 (im Folgenden: Anleihen 2014) bzw. zum 07.04.2018 (im Folgenden: Anleihen 2018) fällig werden. Im Falle eines Kontrollwechsels konnte der Inhaber die Wandlung vorzeitig zu einem angepassten Wandlungspreis verlangen. Durch die Aufstockung der Beteiligung der H. & Cie. GmbH am 22.01.2014 und die Veröffentlichung am 24.01.2014 trat ein Kontrollwechsel i.S.d. Anleihebedingungen