DER KONZERN
Zur gerichtlichen Bestellung eines Sonderprüfers auf Antrag einer qualifizierten Minderheit von Aktionären

Zur gerichtlichen Bestellung eines Sonderprüfers auf Antrag einer qualifizierten Minderheit von Aktionären

OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2017 – 9 W 86/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Auf Antrag einer qualifizierten Minderheit von Aktionären hat das Gericht einen Sonderprüfer zu bestellen, wenn Tatsachen vorgetragen werden, die einen hinreichenden Verdacht rechtfertigen, dass bei der Geschäftsführung

DK 02/2018 S. 72>>

Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung vorgekommen sind. Ein hinreichender Verdacht ist gegeben, wenn bei Berücksichtigung aller der Entscheidung zugrunde zu legenden Tatsachen im Ergebnis mehr für als gegen das Vorliegen einer Unredlichkeit oder einer groben Pflichtverletzung spricht.

(Redaktioneller Ls.)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

§ 142 Abs. 2 AktG

Sachverhalt

Die jew. durch die D. S. f. W. vertretenen Antragstellerinnen sind drei Fonds amerikanischen Rechts, die unstreitig in das Quorum für eine Sonderprüfung übersteigende Zahl Aktien der Antragsgegnerin halten. Ihre in der Hauptversammlung der Antragsgegnerin vom 22.06