DER KONZERN
Managerhaftung für Geldbußen: LG-Zuständigkeit bei offener kartellrechtlicher Vorfrage
Rechtswegzuständigkeit – Kartellgericht – Zuständigkeitskonzentration – Managerhaftung – Organhaftung – Haftung für Kartellbuße – Kartellrechtliche Vorfrage

Managerhaftung für Geldbußen: LG-Zuständigkeit bei offener kartellrechtlicher Vorfrage

Rechtswegzuständigkeit – Kartellgericht – Zuständigkeitskonzentration – Managerhaftung – Organhaftung – Haftung für Kartellbuße – Kartellrechtliche Vorfrage

BAG, Urteil vom 29.06.2017 – 8 AZR 189/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. § 87 GWB begründet eine ausschließliche Rechtswegzuständigkeit der Kartell-LG, die von Amts wegen auch von den Gerichten für Arbeitssachen zu berücksichtigen ist.

2. Hängt die Entscheidung einer bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit ganz oder teilweise von einer kartellrechtlichen Vorfrage i.S.v. § 87 Satz 2 GWB ab, ist der Rechtsstreit von den Gerichten für Arbeitssachen an das zuständige Kartell-LG zu verweisen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

GWB § 87

GmbHG § 43 Abs. 2

Sachverhalt

1

Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche.

2

Die Klägerin ist ein Stahlhandelsunternehmen. Sie wurde zum 14.10.2003 als Tochter einer Rechtsvorgängerin der TK MI GmbH gegründet. Die Mehrheit ihrer Anteile wird von der T AG gehalten.

3

Nach den Feststellungen des LAG war der Beklagte vom 01.03.1999 bis zum 30.06.2011 Mitglied der Geschäftsführung bzw. des Vorstands der TK MI GmbH bzw. deren Rechtsvorgängerinnen.