Managerhaftung für Geldbußen: LG-Zuständigkeit bei offener kartellrechtlicher Vorfrage
Rechtswegzuständigkeit – Kartellgericht – Zuständigkeitskonzentration – Managerhaftung – Organhaftung – Haftung für Kartellbuße – Kartellrechtliche Vorfrage
BAG, Urteil vom 29.06.2017 – 8 AZR 189/15
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
1. § 87 GWB begründet eine ausschließliche Rechtswegzuständigkeit der Kartell-LG, die von Amts wegen auch von den Gerichten für Arbeitssachen zu berücksichtigen ist.
2. Hängt die Entscheidung einer bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit ganz oder teilweise von einer kartellrechtlichen Vorfrage i.S.v. § 87 Satz 2 GWB ab, ist der Rechtsstreit von den Gerichten für Arbeitssachen an das zuständige Kartell-LG zu verweisen.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
GWB § 87
GmbHG § 43 Abs. 2
Sachverhalt
Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche.
Die Klägerin ist ein Stahlhandelsunternehmen. Sie wurde zum 14.10.2003 als Tochter einer Rechtsvorgängerin der TK MI GmbH gegründet. Die Mehrheit ihrer Anteile wird von der T AG gehalten.
Nach den Feststellungen des LAG war der Beklagte vom 01.03.1999 bis zum 30.06.2011 Mitglied der Geschäftsführung bzw. des Vorstands der TK MI GmbH bzw. deren Rechtsvorgängerinnen.