DER KONZERN
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Standardsetzung des DRSC am Beispiel des DRÄS 8 zur Änderung des DRS 20

Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Standardsetzung des DRSC am Beispiel des DRÄS 8 zur Änderung des DRS 20

Dr. Rüdiger Schmidt, CFA / Dr. Thomas Schmotz

Mit dem durch DRÄS 8 geänderten DRS 20 steht nun eine umfassende Konkretisierung der neuen gesetzlichen Anforderungen zur Verfügung und bietet den Unternehmen die vielfach gewünschte Hilfestellung bei der Erfüllung der neuen Berichtspflichten. Der Beitrag stellt den Prozess zur Anpassung des DRS 20 an die geänderten gesetzlichen Vorschriften dar, zeichnet dabei das Standardsetzungsverfahren des DRSC anhand der Entwicklung des DRÄS 8 nach und zeigt den Einfluss der im Konsultationsprozess vorgebrachten Ansichten auf die Standardentwicklung auf.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Das Standardsetzungsverfahren zu DRÄS 8
  • III. Fragen in E-DRÄS 8 und deren Beantwortung
    • 1. Definition von Risiko
    • 2. Vollständige Integration der Angaben der nichtfinanziellen Konzernerklärung in den Konzernlagebericht
    • 3. Geschäftsmodell
    • 4. Berichtspflichtige Aspekte
    • 5. Berichterstattung auf Sachverhaltsebene
    • 6. Konkretisierung des Begriffs „verhältnismäßig“
  • IV. Weitere