DER KONZERN
Neue Bußgeldhaftung für Konzerne: Die Ahndung von Kartellverstößen nach der 9. GWB-Novelle

Neue Bußgeldhaftung für Konzerne: Die Ahndung von Kartellverstößen nach der 9. GWB-Novelle

RA Dr. Florian C. Haus

Die 9. GWB-Novelle hat in Deutschland tätigen Unternehmen ein völlig neues Bußgeldregime für Kartellverstöße beschert. Der wichtigste Einschnitt ist die Neuausrichtung der Bußgeldhaftung weg von der juristischen Person als Rechtsträger hin zum Unternehmen als funktional betrachtetes, häufig amorphes Gebilde. Die hiermit verfolgte „Europäisierung“ importiert dabei die Schwächen der unionsrechtlichen Doktrin der wirtschaftlichen Einheit, die sich als Fallrecht mit zahlreichen Verästelungen gebildet hat. Jede Konzerngesellschaft trägt nunmehr latent die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit des Handelns der ihr nachgeordneten Gesellschaften. Immer dann, wenn eine abstrakt mögliche Beherrschung auch ausgeübt wurde, muss die herrschende Gesellschaft für Verstöße der Tochtergesellschaft nach § 81 Abs. 3a GWB selbst einstehen. Dies ist besonders brisant bei Gemeinschaftsunternehmen, da die Maßstäbe bestimmender Einflussnahme schon bei Vorliegen einiger weniger wichtiger