DER KONZERN
Verminderung der zugerechneten vGA – Veranlassung der vGA durch das Gesellschaftsverhältnis
Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei einer KapGes. – Angemessenheit von Zinszahlungen – Ermittlung des fremdüblichen Preises auf Grundlage der Kostenaufschlagsmethode – Ableitung des steuerrechtlich maßgeblichen Fremdvergleichs aus konkret festgestellten Vergleichswerten

Verminderung der zugerechneten vGA – Veranlassung der vGA durch das Gesellschaftsverhältnis

Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei einer KapGes. – Angemessenheit von Zinszahlungen – Ermittlung des fremdüblichen Preises auf Grundlage der Kostenaufschlagsmethode – Ableitung des steuerrechtlich maßgeblichen Fremdvergleichs aus konkret festgestellten Vergleichswerten

FG Münster, Urteil vom 07.12.2016 – 13 K 4037/13 K,F

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Zahlt eine KapGes. an eine Schwestergesellschaft für von dieser gelieferte Waren oder Leistungen Preise, die sie unter ansonsten vergleichbaren Bedingungen einem nicht mit ihr durch gemeinsame Gesellschafter verbundenen Unternehmen nicht eingeräumt hätte, so liegt darin nach der Rspr. des BFH eine vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG. Deshalb ist in einem solchen Fall die Differenz zwischen dem tatsächlich vereinbarten Preis und demjenigen, der zwischen fremden Dritten vereinbart worden wäre, dem Steuerbilanzgewinn der

DK 06/2017 S. 309>>

belieferten Gesellschaft außerbilanziell hinzuzurechnen. Das gilt auch dann, wenn deren Vertragspartner eine in den Niederlanden ansässige Gesellschaft ist.

2. Zur Ermittlung des „fremdüblichen Preises“ existieren verschiedene Methoden, wobei das Rangverhältnis zwischen diesen Methoden nicht gesetzlich festgelegt ist. Der Senat hält die Kostenaufschlagsmethode