DER KONZERN
Ermittlung des Werts der baren Zuzahlung bei Verschmelzung zweier unabhängiger Gesellschaften

Ermittlung des Werts der baren Zuzahlung bei Verschmelzung zweier unabhängiger Gesellschaften

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.08.2016 – I-26 W 12/15 [AktE]

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Werden voneinander unabhängige Gesellschaften auf einen durch die Verschmelzung neu gegründeten Rechtsträger verschmolzen (sog. Merger of Equals), ist die Heranziehung der Börsenwertrelation als Untergrenze verfassungsrechtlich nicht geboten.

Aus dem richterlichen Schätzungsermessen und dem Rechtsbegriff der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses folgt, dass es innerhalb einer gewissen Bandbreite mehrere angemessene Umtauschverhältnisse geben kann und nicht nur ein einziges „richtiges“ Umtauschverhältnis existiert.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

SpruchG a.F. § 12 Abs. 1, § 17 Abs. 2

FGG § 22 Abs. 1

UmwG a.F. § 2 Nr. 2, § 15 Abs. 1, §§ 305 ff.

Sachverhalt

I. Die Beteiligten streiten über die Festsetzung einer baren Zuzahlung anlässlich der Verschmelzung der U. AG (im Folgenden: UAG) und der L. AG I.-L. (im Folgenden: LAG) auf die Antragsgegnerin.

Die UAG war die Obergesellschaft