DER KONZERN
AG: Wirksamkeit eines vom Aufsichtsrat auf unzureichender Informationsgrundlage gefassten Beschlusses – Zuständigkeit für den Abschluss eines Beratervertrags

AG: Wirksamkeit eines vom Aufsichtsrat auf unzureichender Informationsgrundlage gefassten Beschlusses – Zuständigkeit für den Abschluss eines Beratervertrags

OLG München, Beschluss vom 12.01.2017 – 23 U 3582/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Aus § 93 Abs. 1 Satz 2, § 116 Satz 1 AktG lässt sich nicht der Umkehrschluss ziehen, ein vom Aufsichtsrat auf unzureichender Informationsgrundlage gefasster Beschluss sei in jedem Fall nichtig, auch wenn der gefasste Beschluss inhaltlich nicht zu beanstanden ist.

2. Der Abschluss eines Beratervertrags ist keine Geschäftsführungsmaßnahme, für die ausschließlich der Vorstand zuständig ist, wenn in dem Beratervertrag die Zahlung eines Pauschalhonorars durch die AG vereinbart wird, mit dem auch die Vergütung eines Vorstandsmitglieds abgegolten werden soll.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

AktG § 84 Abs. 1 Satz 1 und 5, § 87 Abs. 1 Satz 1, § 93 Abs. 1 Satz 2, § 116 Satz 1 AktG

Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit von zwei Aufsichtsratsbeschlüssen.

Die Beklagte ist eine AG, die als einzigen Gesellschaftszweck die K von Mittenwald auf die westliche K nebst Nebenanlagen betreibt.